AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hupperten Kommunikation
1. Auftragserteilung und rechtliche Grundlagen
1.1 Jeder Auftrag ist nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch Hupperten Kommunikation wirksam.
1.2 Das Auftragsverhältnis ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Schaffung des in Auftrag gegebenen
Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk gerichtet ist.
Der Auftraggeber erwirbt das Recht, das Werk im vereinbarten Rahmen zu nutzen.
Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in Verbindung mit dem Werkvertragsrecht des
BGB.
Dem Auftraggeber wird das ausschließliche Nutzungsrecht gem. § 31 Abs. 3 UrhG eingeräumt.
1.3. Entwürfe und Werkzeichnungen von Hupperten Kommunikation gelten als persönliche, geistige
Schöpfung im Sinne des Urheberrechtsgesetz, auch wenn die Schöpfungshöhe des § 2 UrhG nicht
erreicht sein sollte.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht und haben,
sofern nicht abweichend vereinbart, keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
1.4 Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch
bei der Reproduktion verändert werden und dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den
vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden.
Abweichungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung, wobei sich Hupperten Kommunikation vorbehält,
ein zusätzliches Nutzungshonorar zu verlangen.
2. Honorar
2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine
einheitliche Leistung und sind von dem vereinbarten Honorar umfasst.
2.2 Übt der Auftraggeber die Nutzungsoption nicht aus, ist dies ohne Einfluss auf die Höhe des Honorars.
Sollen nur Entwürfe und/oder Werkzeichnungen erstellt werden, ohne dass eine Einräumung eines
Nutzungsrechts gewollt ist, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.
2.3. Das Honorar ist, soweit nicht anderes vereinbart, nach der Ideenentwicklung und Konzeption und als
Vorkasse vor Vergabe von Fremdleistungen wie z.B. grafischen Arbeiten oder Druckanfertigungen fällig.
Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, ist ein entsprechendes Teilhonorar bei Abnahme des jeweiligen
Teils fällig.
2.4 Honorare sind jeweils Nettobeträge, die zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
3. Haftung
3.1 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung und Haftung für die
Richtigkeit von Bild und Text.
3.2 Für die Wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet
Hupperten Kommunikation nicht.
3.3 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Werke entfällt jede Haftung von Hupperten Kommunikation.
3.4 Die Prüfung, ob die Entwürfe von Hupperten Kommunikation mögliche Rechte Dritter verletzen, obliegt
dem Auftraggeber vor der öffentlichen Nutzung der Werke.
3.5 Soweit Hupperten Kommunikation auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen
Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Hupperten Kommunikation nicht für die
Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
3.6 Vom Auftraggeber gestellte Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster, etc.) werden von Hupperten
Kommunikation unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung
berechtigt ist. Eine Haftung von Hupperten Kommunikation im Fall der Verletzung Rechter Dritter entfällt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Hupperten Kommunikation von etwaigen Ansprüchen Dritter
freizustellen.
4. Belegexemplare
Von vervielfältigten Werken sind Hupperten Kommunikation mindestens drei Belegexemplare
unentgeltlich zu überlassen, die Hupperten Kommunikation auch zur Eigenwerbung verwenden darf.
5. Salvatorische Klausel und Gerichts- und Erfüllungsort
5.1 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
5.2 Erfüllungsort ist für beide Parteien der Sitz von Hupperten Kommunikation.
5.3 Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ausschließlich Berlin.