AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hupperten Kommunikation

1. Auftragserteilung und rechtliche Grundlagen

1.1 Jeder Auftrag ist nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch Hupperten Kommunikation wirksam.

1.2 Das Auftragsverhältnis ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Schaffung des in Auftrag gegebenen

Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk gerichtet ist.

Der Auftraggeber erwirbt das Recht, das Werk im vereinbarten Rahmen zu nutzen.

Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in Verbindung mit dem Werkvertragsrecht des

BGB.

Dem Auftraggeber wird das ausschließliche Nutzungsrecht gem. § 31 Abs. 3 UrhG eingeräumt.

1.3. Entwürfe und Werkzeichnungen von Hupperten Kommunikation gelten als persönliche, geistige

Schöpfung im Sinne des Urheberrechtsgesetz, auch wenn die Schöpfungshöhe des § 2 UrhG nicht

erreicht sein sollte.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht und haben,

sofern nicht abweichend vereinbart, keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

1.4 Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch

bei der Reproduktion verändert werden und dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den

vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden.

Abweichungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung, wobei sich Hupperten Kommunikation vorbehält,

ein zusätzliches Nutzungshonorar zu verlangen.

2. Honorar

2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine

einheitliche Leistung und sind von dem vereinbarten Honorar umfasst.

2.2 Übt der Auftraggeber die Nutzungsoption nicht aus, ist dies ohne Einfluss auf die Höhe des Honorars.

Sollen nur Entwürfe und/oder Werkzeichnungen erstellt werden, ohne dass eine Einräumung eines

Nutzungsrechts gewollt ist, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.

2.3.  Das Honorar ist, soweit nicht anderes vereinbart, nach der Ideenentwicklung und Konzeption und als

Vorkasse vor Vergabe von Fremdleistungen wie z.B. grafischen Arbeiten oder Druckanfertigungen fällig.

Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, ist ein entsprechendes Teilhonorar bei Abnahme des jeweiligen

Teils fällig.

2.4 Honorare sind jeweils Nettobeträge, die zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

3. Haftung

3.1 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung und Haftung für die

Richtigkeit von Bild und Text.

3.2 Für die Wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet

Hupperten Kommunikation nicht.

3.3 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Werke entfällt jede Haftung von Hupperten Kommunikation.

3.4 Die Prüfung, ob die Entwürfe von Hupperten Kommunikation mögliche Rechte Dritter verletzen, obliegt

dem Auftraggeber vor der öffentlichen Nutzung der Werke.

3.5 Soweit Hupperten Kommunikation auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen

Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Hupperten Kommunikation nicht für die

Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

3.6 Vom Auftraggeber gestellte Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster, etc.) werden von Hupperten

Kommunikation unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung

berechtigt ist. Eine Haftung von Hupperten Kommunikation im Fall der Verletzung Rechter Dritter entfällt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Hupperten Kommunikation von etwaigen Ansprüchen Dritter

freizustellen.

4. Belegexemplare

Von vervielfältigten Werken sind Hupperten Kommunikation mindestens drei Belegexemplare

unentgeltlich zu überlassen, die Hupperten Kommunikation auch zur Eigenwerbung verwenden darf.

5. Salvatorische Klausel und Gerichts- und Erfüllungsort

5.1 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

5.2 Erfüllungsort ist für beide Parteien der Sitz von Hupperten Kommunikation.

5.3 Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ausschließlich Berlin.